Meine Dienstleistungen
Im Rahmen des Steuerberatungsgesetz (§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG) übernehme ich:
- Schreibarbeiten
- Büroarbeiten und Rechnungserstellung
- Bürohilfe – und organisation
- allgemeine Datenerfassung
- Zahlungs – und Mahnwesen
- Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle (Kontieren und Verbuchen)
- Buchführungshilfe
- Übernahme ihrer Buchhaltung im Krankheits- oder Verhinderungsfalls ihrer Angestellten Buchhaltungskraft (auch kurzfristig)
- monatliche Lohn - und Gehaltsabrechnungen sowie Lohnsteueranmeldungen
- Meldungen an die Krankenkassen und an die BG
- Bearbeiten diverser Bescheinigungen für die Mitarbeiter und Behörden
- Coaching
- Weitere kfm. Tätigkeiten auf Anfrage