Meine Dienstleistungen

Im Rahmen des Steuerberatungsgesetz (§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG) übernehme ich:

  • Schreibarbeiten
  • Büroarbeiten und Rechnungserstellung
  • Bürohilfe – und organisation
  • allgemeine Datenerfassung 
  • Zahlungs – und Mahnwesen


  • Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle (Kontieren und Verbuchen)
  • Buchführungshilfe
  • Übernahme ihrer Buchhaltung im Krankheits- oder Verhinderungsfalls ihrer Angestellten Buchhaltungskraft (auch kurzfristig)


  • monatliche Lohn - und Gehaltsabrechnungen sowie Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen an die Krankenkassen und an die BG
  • Bearbeiten diverser Bescheinigungen für die Mitarbeiter und Behörden


  • Coaching
  • Weitere kfm. Tätigkeiten auf Anfrage